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   BGH, 06.05.1958 - V BLw 47/57   

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BGH, 06.05.1958 - V BLw 47/57 (https://dejure.org/1958,5397)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1958 - V BLw 47/57 (https://dejure.org/1958,5397)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1958 - V BLw 47/57 (https://dejure.org/1958,5397)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.12.1954 - V BLw 47/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.05.1958 - V BLw 47/57
    Eine solche Einteilung würde auch mit der Rechtsprechung des Senats nicht in Einklang stehen, der bereits in seiner Entscheidung vom 7. Dezember 1954 (V BLw 47/54, RdL 1955, 39 = 115 Nr. 8 zu Art. 111 BrMRVO 84) dargelegt hat, daß sich nicht generell sagen lasse, wann ein Fall ungesunder Verteilung der Bodennutzung vorliege, diese Frage vielmehr nur nach den Umständen des einzelnen Falles beantwortet werden könne.

    Die Käufer nehmen ferner eine Abweichung von der bereits erwähnten Entscheidung des Senats vom 7. Dezember 1954 (V BLw 47/54) und den Beschlüssen des Oberlandesgerichts Freiburg vom 22. September 1949 (Wl 13/49 und Wl 16/49, RdL 1950, 19 und 69 ff) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 2. Dezember 1953 (DNotZ 1954, 419 = RdL 1955, 115 (Nr. 45)) an.

    Damit entfällt auch ohne weiteres eine Abweichung von dem bereits erwähnten Beschluß des Senats vom 7. Dezember 1954 (V BLw 47/54), in dem gesagt worden ist, daß sich Bedingungen und Auflagen im Rahmen der gesetzlichen Versagungsgründe halten müssen und Siedlungsauflagen, d.h. Auflagen, durch die dem Erwerber die Verpflichtung auferlegt wird, einen Teil des Grundstücks für Siedlungszwecke abzugeben, im Genehmigungsverfahren nicht zulässig sind, weil sie gesetzesfremden Zwecken dienen würden.

  • BGH, 07.12.1954 - V BLw 48/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.05.1958 - V BLw 47/57
    Es trifft auch zu, daß sich die Oberlandesgerichte Freiburg und Karlsruhe in den angeführten Entscheidungen in demselben Sinne ausgesprochen haben, worauf es freilich angesichts der Entscheidung des Senats für die Frage der Abweichung nicht ankommt (vgl. z.B. V BLw 48/54, RdL 1955, 75 = LM Nr. 4 zu § 24 LwVG).

    Ob es früher in anderen Fällen Kaufinteressenten mit der Begründung unberücksichtigt gelassen hat, daß sie ihre Erwerbsbereitschaft vor Abschluß des dem Genehmigungsverfahren zugrunde liegenden Vertrages hätten dartun müssen, kann auf sich beruhen; denn die Abweichung von der früheren Rechtsprechung des Beschwerdegerichts könnte die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nicht begründen, da § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG ein Abweichen von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder eines anderen Oberlandesgerichts erfordert (vgl. z.B. den oben angeführten Beschluß vom 7. Dezember 1954, V BLw 48/54), die Aufgabe der früheren eigenen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts daher die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nicht erfüllt.

  • BGH, 05.02.1957 - V BLw 36/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.05.1958 - V BLw 47/57
    Wegen des Sachverhalts wird auf die Darstellung unter I des in dieser Sache ergangenen Beschlusses des Senats vom 5. Februar 1957 (V BLw 36/56) Bezug genommen, durch den die Sache zu neuer Prüfung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen worden ist.

    Die Geschwister F. halten auch noch in einem anderen Punkte eine Abweichung des Beschwerdegerichts von der Vorentscheidung des Senats in dieser Sache (V BLw 36/56) für gegeben.

  • BGH, 20.11.1951 - V BLw 50/51
    Auszug aus BGH, 06.05.1958 - V BLw 47/57
    Die Käufer erblicken hierin eine Abweichung des Oberlandesgerichts von der Entscheidung des Senats vom 20. November 1951 (V BLw 50/51), in der gesagt sei, die Vorschrift, daß das Landwirtschaftsgericht über Art und Umfang der Beweisaufnahme nach freiem Ermessen zu entscheiden habe, entbinde (dieses nicht von der Pflicht, die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen anzustellen und in genügend erscheinender Weise Beweise zu erheben. Sie meinen, das Oberlandesgericht hätte, wenn es Zweifel gehabt habe, ob sich der Grundbesitz der Antragstellerin zu 4) von Ludendorf aus werde bewirtschaften lassen, entsprechende Ermittlungen anstellen müssen, zumal da sich diese Frage durch Einholung von Auskünften an geeigneter Stelle leicht hätte klären lassen.

    Sie rügen, daß das Beschwerdegericht von der Möglichkeit, den Vertrag unter einer Bedingung oder Auflage zu genehmigen, trotz ihres Einverständnisses keinen Gebrauch gemacht und damit ein rechtserhebliches Vorbringen ungewürdigt gelassen habe, wodurch es auch von der bereits angeführten Entscheidung des Senats vom 29. November 1951 (V BLw 50/51) abgewichen sei.

  • BGH, 12.10.1954 - V ZB 21/54

    Vertragshilfe. Maßgebender Zeitpunkt

    Auszug aus BGH, 06.05.1958 - V BLw 47/57
    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 12. Oktober 1954 (V ZB 21/54, BGHZ 14, 398, 399 = NJW 1954, 1803 = LM Nr. 9 zu § 1 VHG) dargelegt.
  • BGH, 11.12.1956 - V BLw 43/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.05.1958 - V BLw 47/57
    Diese Ursächlichkeit ist, wie der Senat in seinem Beschluß vom 11. Dezember 1956 (V BLw 43/56, RdL 1957, 76 = LM Nr. 18 zu § 24 LwVG) dargelegt hat, nur dann zu bejahen, wenn das Oberlandesgericht ohne die geltend gemachte Abweichung anders entschieden haben würde.
  • BGH, 11.10.1956 - V BLw 20/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.05.1958 - V BLw 47/57
    Die Käufer rügen ferner eine Abweichung des Beschwerdegerichts von der Entscheidung des Senats vom 11. Oktober 1956 (V BLw 20/56, RdL 1957, 9 = NJW 1956, 1757 = LM Nr. 12 zu Art. 111 BrMRVO 84).
  • BGH, 11.10.1956 - V BLw 10/56

    Übertragung des Miteigentums am Hof

    Auszug aus BGH, 06.05.1958 - V BLw 47/57
    Die Käufer rügen ferner eine Abweichung des Beschwerdegerichts von der Entscheidung des Senats vom 11. Oktober 1956 (V BLw 20/56, RdL 1957, 9 = NJW 1956, 1757 = LM Nr. 12 zu Art. 111 BrMRVO 84).
  • BGH, 31.01.1980 - V BLw 16/79

    Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages nach dem Grundstückverkehrsgesetz -

    Ist der Beschwerdebeschluß - wie hier - auf zwei Begründungen gestützt und weicht er nur in einer von beiden von einer angezogenen Entscheidung ab, so ist die Abweichungsrechtsbeschwerde nicht zulässig (BGH Beschlüsse vom 11. Dezember 1956, V BLw 43/56, RdL 1957, 76 = LM LwVG § 24 Nr. 18; vom 6. Mai 1958, V BLw 47/57; vom 7. Oktober 1958, V BLw 6/58; vgl. Pritsch, RdL 1959, 172, 176 Fußn. 67 m.w.N.).
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